Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
Schluss mit Lustig 1
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Dass meine Rechnungen nicht überhöht sondern im Gegenteil berechtigt sind, wird sogar im Berufungsurteil des OLG Linz im Verfahren Honorarnote 26Cg66/09y bestätigt, allerdings hätte es keinen Auftrag gegeben, was durch die Aussage von Dr. Waldhör im Verfahren  GZ 2CG 71/10h wiederlegt wurde. Die Frau von Rechtsanwalt Dr. Kurt Waldhör, war die Sekretärin von Richterin Mag. Susanne Lichtenegger und dieser war mehrmals während der o.a. Verhandlung bei seiner Frau.  Was hat er dort während ihrer Arbeitszeit zu tun? Welchen Einfluss haben beide auf die Entscheidung der Richterin gehabt? Frau Waldhör ist kurze Zeit später in den vorzeitigen Ruhestand entlassen worden -  mit 53 Jahren. Weshalb? Richter Dr. Wolfgang Holzmannshofer wird im Verfahren  LG Wels 26Cg66/09y mehrmals von Dr. Waldhör darauf hingewiesen, dass er keine Haftpflichtdeckung hätte, zu der er aber von Gesetz her § 21a RAO verpflichtet wäre.   Am Ende der letzten Verhandlung spricht Dr. Holzmannshofer - nachdem ich ihm den Kostenvoranschlag der Firma Kieninger vorgelegt habe und der meine Kosten in der Causa Benchea beweist - davon,  meiner Frau und mir Recht zu geben! Dr. Waldhör bleibt im Anschluss noch bei ihm stehen und spricht nochmals die fehlende Haftpflichtdeckung an. Das Urteil fällt dann rechtswidrig dem Wunsch Dr. Waldhörs entsprechend aus und der eigentliche Grund geht auch aus der Urteilsbegründung hervor. „Die verbalen Entgleisungen des Dr. Waldhör sind durchaus verständlich, da es schließlich um seine Existenz geht“. Die Klagesumme von  € 12.000,00 kann hier nicht gemeint sein - als Existenzbedrohung - sondern meine Klage auf Schadensersatz von über € 300.000,00, da das Verfahren präjudiziell für die Schadenersatzklage sein würde.  Dr. Holzmannshofer begünstigt durch sein Urteil besseren Wissens die Gegenpartei massiv.  Er ignoriert völlig die Aussage von Dr. Hassfurter, die für den Rechtsanwalt Dr. Waldhör belastend war. Dies ist Begünstigung. Richter Dr. David Pesendorfer ignoriert im Verfahren LG Wels  GZ 2CG 71/10h rechtswidrig sämtliche Falschaussagen von Dr. Waldhör im Verfahren 26Cg66/09y, die ihm bekannt gegeben wurden und explizit aus den Akten hervorgehen, obwohl  er gegen Falschaussagen vorgehen müsste. Dr. Kurt Waldhör sagt im Rahmen seiner Parteieinvernehmung  (siehe Verhandlungsprotokoll vom 05.07.2013, Seite 5) selbst aus, dass er sich den Pachtvertrag als Ganzes ansehen sollte, was eine klare Auftragserteilung war. Dr. Kurt Waldhör gibt zu – was er in allen Verfahren zuvor immer bestritten und somit gelogen hat – dass er den Auftrag hatte, den Pachtvertrag als Ganzes zu prüfen. Dr. Pesendorfer wird die offensichtlich strafbare Handlung von Dr. Kurt Waldhör vor der Verhandlung BG Bad Ischl 12 C 135/08i bekanntgegeben und vom Zeugen Dr. Mair bestätigt, trotzdem agiert er hier rechtswidrig nicht. Dem Richter hätte auffallen müssen, dass das „Herumdrucksen“ von Dr. Mair als Zeuge darauf zurückzuführen ist, dass er nicht gegen Dr. Waldhör so aussagen konnte wie er wollte, da er mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen musste.